Zum 25.Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich in Kraft, die bereits zwei Jahre vorher durch die Europäische Union erlassen worden ist. Obwohl die Liedertafel Regen kein eingetragener Verein ist, müssen jedoch einige Artikel berücksichtigt werden(Kapitel I, Artikel 1).

Für die Liedertafel Regen (LT) gilt die DSGVO wie folgt

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Datenschutzordnung (DSO) der Liedertafel Regen (nachfolgend LT):

 

§ 1 Erhobene Daten

§ 2 Verwendung der erhobenen Daten

§ 3 Weitergabe der erhobenen Daten

§ 4 Datenverarbeitung

§ 5 Löschung der Daten

§ 6 Mitgliedschaft

§ 7 Auskunftsrecht

§ 8 Verantwortung für die Einhaltung der DSO LT

 

 

§ 1 Erhobene Daten (Kapitel II, Artikel 5)

 

Die LT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungs-Anlagen (PC / Notebook / oä) zur Erfüllung der gemäß dieser DSO zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten:

-          Name und Anschrift

-          Bankverbindung

-          Telefonnummern (Festnetz und/oder Mobil)

-          Email-Adresse

-          Geburtsdatum

-          Eintrittsdatum und ev. frühere Mitgliedschaft(en)

-          Status (aktiv / passiv / ausgetreten / verstorben)

-          Stimmenzugehörigkeit im Chor

-          Ehrung (en)

-          ggf Funktion

 

§ 2 Verwendung der erhobenen Daten

 

Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an die Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung in der LT die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste oder Teile daraus zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte (z.B. Minderheitsrechte) benötigt, wird ihm eine gedruckte Liste  oder ein Auszug gegen schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.

 

 

 

§ 3 Weitergabe der erhobenen Daten

 

Die erhobenen Daten werden wie folgt weiter gegeben:

-          Auszüge aus den bei der LT geführten Daten werden in die Stammdatei des Bayerischen Sängerbundes e.V. (BSB) eingetragen. Diese sind:

o   Name und Anschrift

o   Tel.-Nummer

o   Email-Adresse

o   Geburtsdatum

o   Eintrittsdatum und evtl frühere Mitgliedschaft(en)

o   Ensemble-Zugehörigkeit

-          Stimmenzugehörigkeit im Chor

-          Im Zuge der Öffentlichkeitsinformation werden Bilder, Namen, Jubiläen, Ehrungen und Wahlergebnisse an die Printmedien gegeben bzw. auf der LT-Homepage gezeigt. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Informationen zu seiner Person widersprechen.

 

§ 4 Datenverarbeitung

 

-          Die erhobenen Daten werden vom dafür Zuständigen auf dessen PC gespeichert und gepflegt (siehe §20 der Vereinssatzung).

-          Der Zuständige trägt Sorge, dass die Daten in einem separaten Verzeichnis geführt und mit einem Passwort versehen und damit gegen unberechtigte Zugriffe geschützt sind.

-          Bei neuen / geänderten Einträgen erhalten der erste und zweite Vorsitzende je eine Papierliste nach Namen sortiert und eine jahresaktuelle Geburtstagsliste nach Monat sortiert. Beide Listen sind ohne Bankdaten.

-          Der Chronist erhält jeweils zum Jahresende eine Mitgliederliste nach Namen.

-          Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Kassier eine Papierliste nach Namen sowie die gleichen Informationen auf einem Speichermedium (z.B. USB-Stick) zusammen mit den jeweiligen Bankdaten.

 

§ 5 Löschung der Daten (Kapitel III, Abschnitt 3, Artikel 17)

 

Bei Austritt eines Mitgliedes werden die Daten wie folgt weitergeführt bzw. gelöscht

-          In der LT-Liste wird die Mitgliedschaft entsprechend auf „beendet“ oder „verstorben“ gesetzt. Der Datensatz wird weiter geführt, um spätere erforderliche Recherchen oder Neunutzung zu ermöglichen.

-          Beim BSB wird der entsprechende Datensatz gelöscht.

-          Auf Anforderung des Mitgliedes oder der Angehörigen an die Vorstandschaft wird der Datensatz auch bei der LT gelöscht.

 

§ 6 Mitgliedschaft (!)

 

Durch ihre Mitgliedschaft bzw dem Antrag auf Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Datenschutzordnung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu (Kapitel II, Absatz 1 a). Eine anderweitige, über die genannte Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgabe und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist der LT nur erlaubt, sofern sie aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

 

§ 7 Auskunftsrecht

 

Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 34) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten (§ 35).

 

§ 8 Einhaltung der DSO der LT

 

Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzordnung der Liedertafel Regen obliegt dem/der amtierenden Vorsitzenden des Vorstands. Er/sie gibt Auskunft, auf welchem Wege Einblick in die jeweils gültige DSO genommen werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

i.V. Rita Koller, 2. Vorsitzende                               i.V. Eamonn Hoey, 2. Vorsitzende

 

 

 

 

                                  

                                   Karl-Heinz Mayer, Schriftführer